Ein einzigartiger Aspekt des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe